Maskenpflicht an Schulen ab 12 Jahren
Die Regierung hat aufgrund der nach wie vor hohen Anzahl neuer Infektionen mit dem Coronavirus und der Gefahr, die von neuen hochansteckenden Virusvarianten ausgeht, weitere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. In mehreren Ländern, in denen die neuen Varianten bereits zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen bereits sprunghaft angestiegen. Gemäss Amt für Gesundheit geschieht die Ansteckung vor allem über Tröpfchen und Aerosole.
An den Schulen gilt somit neu eine generelle Maskentragepflicht für das Lehr- und Schulpersonal sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Geburtstag. Diese Vorgabe tritt ab Montag, den 18. Januar 2021, in Kraft.
Die neu erweiterte Maskentragepflicht im Schulwesen geht mit der Covid-19- Verordnung (Art. 8) konform, wonach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Innenräumen, einschliesslich Fahrzeugen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Gesichtsmaske tragen müssen.
Die Maskentragepflicht der betroffenen Personengruppen besteht zu jedem Zeitpunkt, ausser eine Person hält sich alleine in einem Raum (unabhängig von der Raumgrösse) auf.